Die jüngsten Gesundheits- und Pflegereformen bringen weitreichende rechtliche Neuerungen, nicht nur im Berufsrecht der Pflegeberufe (GuKG). Es kommt auch zu Änderungen im Apothekengesetz und im Suchtmittelrecht (Stichwort: nicht-patientenbezogener Arzneimittelvorrat). Zudem wurde das Unterbringungsrecht vollständig überarbeitet.
Für die diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegefachassistenz und Pflegeassistenz bedeutet dies: Achtung Haftung!
Mit der GuKG-Novelle erhalten Pflegefachassistent*innen und Pflegeassistent*innen gesetzlich erweiterte Kompetenzen unter bestimmten Voraussetzungen. Gleichzeitig verändert sich die Rolle des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.