Mit dem Pflegegeld wird ein Teil der pflegebedingten Mehraufwendungen durch eine pauschale Geldleistung abgegolten. Dadurch soll die notwendige Pflege gesichert und ein möglichst selbstbestimmtes und bedürfnisorientiertes Leben ermöglicht werden. Je nach Ausmaß wird es in sieben Stufen gewährt. Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt auf Grundlage der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegeldgesetz (EinstV). Bei der Begutachtung durch Sachverständige in stationären Einrichtungen aber auch bei der Betreuung durch mobile Dienste ist die Einbeziehung von Pflege- und Betreuungspersonen unumgänglich. Dabei ist eine nachvollziehbare Dokumentation, als auch die Abbildung und Beschreibung des Pflege- und Betreuungsaufwandes von Patient*innen, Klienten*en sowie Kund*innen verfahrensrelevant um eine adäquate Einstufung sicherzustellen. Sie erhalten in dieser Fortbildung grundlegende Informationen, um den*die Sachverständige*n im Rahmen der Pflegegeldbegutachtung auf relevante Pflege- und Betreuungsaufwände hinzuweisen und diese selbstbewusst und fachkundig argumentieren zu können.